Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: 7. August 2026

Romano Kluge · FuturAAI
Lindenstrasse 14 · 9230 Flawil · Schweiz
(nachfolgend «FuturAAI»)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Filmproduktion sowie ergänzende KI- und Betreuungsleistungen.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen zwischen FuturAAI und dem Auftraggeber.

1.2 Die Angebote von FuturAAI richten sich ausschliesslich an Unternehmen, Selbständigerwerbende und juristische Personen, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.

1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, FuturAAI stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.

1.4 Individuelle Vereinbarungen in Angeboten oder Verträgen haben Vorrang vor diesen AGB.

1.5 Wo diese AGB Schriftlichkeit oder Textform verlangen, genügt E-Mail.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschliesslich aus dem schriftlichen Angebot beziehungsweise der Leistungsbeschreibung. In Preislisten oder Publikationen genannte «ab»-Preise sind Richtwerte; verbindlich ist allein das schriftliche Festpreis-Angebot.

2.2 Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform und werden gesondert vergütet.

2.3 Die Erstellung von Websites, Filmen und vergleichbaren Arbeitsergebnissen erfolgt als Werkvertrag im Sinne von Art. 363 ff. OR. Laufende Betreuungs- und Beratungsleistungen unterliegen den auftragsrechtlichen Bestimmungen.

2.4 Sofern im Angebot nichts anderes vorgesehen ist, sind zwei Korrekturrunden im Preis enthalten. Weitere Überarbeitungen sowie Änderungswünsche nach erteilter Freigabe werden nach Aufwand gemäss Angebot beziehungsweise der jeweils aktuellen Preisliste von FuturAAI verrechnet.

2.5 FuturAAI übernimmt keine Gewähr für bestimmte Suchmaschinen-Rankings, Besucherzahlen, Conversion-Raten oder sonstige wirtschaftliche Erfolge.

2.6 Websites werden für die zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen der gängigen Browser und Endgeräte entwickelt. Eine Kompatibilität mit sämtlichen, insbesondere veralteten Browsern und Geräten wird nicht geschuldet. Spätere Änderungen an Browsern, Betriebssystemen, Plattformen oder Diensten Dritter begründen keinen Mangel.

3. Einsatz künstlicher Intelligenz

3.1 FuturAAI setzt bei der Leistungserbringung Werkzeuge der künstlichen Intelligenz ein, insbesondere zur Erzeugung und Bearbeitung von Texten, Bildern, Videos, Musik und Sprachaufnahmen. Der Auftraggeber ist mit diesem Einsatz einverstanden.

3.2 KI-generierte Inhalte werden von FuturAAI fachlich geprüft und redaktionell bearbeitet. Massgebend für die Vertragskonformität ist der zur Abnahme bereitgestellte Stand. Für KI-typische Restfehler haftet FuturAAI nur nach Massgabe von Ziffer 11.

3.3 Rein maschinell erzeugte Inhalte können nach schweizerischem Urheberrecht schutzlos sein. FuturAAI räumt dem Auftraggeber die vertraglich vorgesehenen Nutzungsbefugnisse ein, garantiert jedoch nicht, dass an solchen Elementen ausschliessliche Schutzrechte bestehen oder begründet werden können.

3.4 Vertrauliche Informationen des Auftraggebers werden von FuturAAI nicht zum Training von KI-Modellen freigegeben und nur im Rahmen der Leistungserbringung an KI-Dienste übermittelt.

4. Angebot und Preise

4.1 Angebote von FuturAAI sind freibleibend und, sofern nichts anderes angegeben ist, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

4.2 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive einer allfälligen Mehrwertsteuer. Soweit FuturAAI mehrwertsteuerpflichtig ist, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich ausgewiesen und verrechnet. Ob eine Mehrwertsteuerpflicht besteht, ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung.

4.3 Zusätzliche Kosten, insbesondere für Lizenzen, Stockmaterial, Musik, Schriften, Domains, Hosting und Leistungen Dritter, werden gesondert ausgewiesen und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind 50 % des vereinbarten Pauschalpreises bei Vertragsschluss und die restlichen 50 % bei Abnahme beziehungsweise Übergabe der Leistung geschuldet. Beide Teilbeträge werden mit der jeweiligen Rechnungsstellung fällig und sind nach Ziffer 5.2 zahlbar. Mit den Projektarbeiten wird erst nach vollständigem Eingang der Anzahlung begonnen; vereinbarte Fristen laufen frühestens ab diesem Zeitpunkt. Nach Aufwand verrechnete Zusatzleistungen (Ziffer 2.4) sind im Pauschalpreis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.

5.2 Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.

5.3 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen von 5 % (Art. 104 OR); zusätzlich können Mahn- und Inkassospesen verrechnet werden.

5.4 FuturAAI kann die weitere Leistungserbringung, die Aufschaltung einer Website sowie die Herausgabe von Arbeitsergebnissen von der Bezahlung fälliger Beträge abhängig machen.

5.5 Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese von FuturAAI anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.

6. Rücktritt und Kündigung

6.1 Tritt der Auftraggeber vor Beginn der Projektarbeiten vom Vertrag zurück, schuldet er eine pauschalierte Entschädigung in der Höhe der vereinbarten Anzahlung. Eine bereits geleistete Anzahlung wird angerechnet und nicht zurückerstattet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

6.2 Tritt der Auftraggeber nach Projektbeginn zurück oder kündigt er den Vertrag, werden sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Drittkosten abgerechnet, mindestens jedoch die Entschädigung gemäss Ziffer 6.1. Zusätzlich kann FuturAAI eine angemessene Entschädigung für die entgangene Vergütung verlangen (Art. 377 OR).

6.3 Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

6.4 Der Projektvertrag endet mit der Abnahme und der vollständigen Bezahlung der Leistung; darüber hinausgehende Leistungspflichten von FuturAAI bestehen nicht. Wiederkehrende Leistungen (insbesondere Hosting und technische Betreuung) bestehen nur, wenn sie ausdrücklich und gegen gesonderte Vergütung vereinbart wurden; sie sind von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende kündbar.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber stellt FuturAAI alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.

7.2 Verzögerungen, die der Auftraggeber verursacht (insbesondere verspätetes Feedback, fehlende Unterlagen oder ausbleibende Freigaben), verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend. Entsteht daraus Mehraufwand, weist FuturAAI vorgängig darauf hin; verrechnet wird er nur nach Freigabe des Auftraggebers in Textform.

7.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Marken, Film- und Tonmaterial) frei von Rechten Dritter sind oder er zu deren Nutzung berechtigt ist. Bei Filmproduktionen holt der Auftraggeber die erforderlichen Einwilligungen der aus seiner Sphäre mitwirkenden oder abgebildeten Personen sowie allfällige Dreh- und Nutzungsgenehmigungen für seine Räumlichkeiten und Objekte ein.

7.4 Der Auftraggeber stellt FuturAAI von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf den von ihm gelieferten Inhalten oder seinen Weisungen beruhen, einschliesslich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

7.5 Die rechtliche Zulässigkeit der eigenen Website-Inhalte und deren Prüfung (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung und branchenspezifische Vorgaben) obliegt dem Auftraggeber. Von FuturAAI bereitgestellte Rechtstext-Vorlagen sind Dienstleistungen ohne Rechtsberatungscharakter und ersetzen keine anwaltliche Prüfung.

7.6 Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner eigenen Daten und Zugangsdaten verantwortlich.

8. Abnahme und Mängelrechte

8.1 Der Auftraggeber prüft die fertiggestellte Leistung innert 10 Werktagen ab Bereitstellung.

8.2 Erfolgt innert dieser Frist keine begründete Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. Als Abnahme gilt ebenfalls die produktive Nutzung der Leistung, insbesondere die Aufschaltung der Website oder die Veröffentlichung des Films.

8.3 Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; sie werden von FuturAAI innert angemessener Frist behoben.

8.4 FuturAAI behebt form- und fristgerecht gerügte Mängel, die bereits im Zeitpunkt der Abnahme vorhanden waren, durch Nachbesserung. Minderung ist erst zulässig, wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist; die Wandelung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Mängelrechte verjähren zwölf Monate nach Abnahme.

8.5 Nach der Abnahme sind weitere Änderungen und Anpassungen kostenpflichtig (Ziffer 2.4).

9. Nutzungsrechte und Urheberrecht

9.1 FuturAAI beziehungsweise Romano Kluge bleibt Urheber aller von FuturAAI erstellten schutzfähigen Werke (insbesondere Designs, Code, Filme, Konzepte und Texte).

9.2 Mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Auftraggeber ein zeitlich unbeschränktes, nicht-exklusives Nutzungsrecht am abgenommenen Arbeitsergebnis für den vertraglich vereinbarten Zweck. Bei Filmproduktionen werden die Nutzungsarten (zum Beispiel Website, Social Media, Messen, Werbung) im Angebot festgelegt; fehlt eine Festlegung, gilt die Nutzung für die eigene Unternehmenskommunikation des Auftraggebers als vereinbart.

9.3 Vor vollständiger Bezahlung stehen dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte zu, auch wenn Arbeitsergebnisse bereits übergeben oder aufgeschaltet wurden.

9.4 Eine Weitergabe an Dritte, eine Bearbeitung oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von FuturAAI in Textform und kann von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.

9.5 Geschuldet ist die Übergabe des Arbeitsergebnisses in der für den vereinbarten Betrieb beziehungsweise die vereinbarte Nutzung erforderlichen Form. Mit der Abnahme und der vollständigen Bezahlung übergibt FuturAAI dokumentiert: das betriebsfähige Arbeitsergebnis einschliesslich des ausgelieferten Website-Codes, die Domain- und Hosting-Zugänge, soweit diese auf den Auftraggeber lauten, sowie die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Exportfassungen der Film- und Bildinhalte. Offene Projekt- und Rohdateien (insbesondere Schnittprojekte, Rohmaterial, Design-Quelldateien) sind nicht geschuldet; ihre Herausgabe kann gesondert vereinbart und vergütet werden.

9.6 Material Dritter (insbesondere Schriften, Stockmaterial, Musik und Open-Source-Komponenten) unterliegt den jeweiligen Drittlizenzen. FuturAAI lizenziert solches Material für den vereinbarten Zweck; eine erweiterte Nutzung kann zusätzliche Lizenzen des Auftraggebers erfordern.

9.7 FuturAAI ist berechtigt, erbrachte Arbeiten nach deren Veröffentlichung als Referenz zu nennen und in Auszügen zu zeigen (insbesondere Portfolio, eigene Website, Social Media, Wettbewerbe) sowie einen dezenten Urhebervermerk anzubringen (zum Beispiel im Footer der Website oder im Abspann des Films). Der Auftraggeber kann der Referenznennung aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.

10. Hosting, Domains und laufende Betreuung

10.1 Hosting, Domains und vergleichbare Infrastrukturleistungen werden über Dienste Dritter erbracht. Soweit Verträge direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Drittanbieter bestehen, ist FuturAAI nicht Vertragspartei. FuturAAI übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Leistungsänderungen oder Preisanpassungen von Diensten Dritter.

10.2 Laufende Leistungen wie Hosting, Wartung, Updates, Sicherheitsmassnahmen oder Datensicherungen sind nicht Bestandteil des Projektauftrags. Sie werden nur erbracht, wenn sie ausdrücklich und gegen gesonderte Vergütung vereinbart wurden (Ziffer 6.4). Ohne eine solche Vereinbarung besteht nach der Abnahme keine entsprechende Pflicht von FuturAAI.

10.3 Vereinbarte Betreuungs- und Hosting-Pauschalen sind monatlich im Voraus zahlbar; die Kündigung richtet sich nach Ziffer 6.4.

10.4 Bei Beendigung wiederkehrender Leistungen unterstützt FuturAAI den Auftraggeber auf Wunsch bei der Migration; dieser Aufwand wird nach den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnet.

11. Haftung

11.1 FuturAAI haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

11.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 OR) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11.3 Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust sowie Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11.4 Die Haftung ist in jedem Fall auf die vom Auftraggeber für die betroffene Leistung geschuldete Vergütung begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf die Vergütung für zwölf Monate, soweit gesetzlich zulässig.

11.5 FuturAAI haftet nicht für Inhalte des Auftraggebers, für Störungen und Ausfälle von Diensten Dritter sowie für Schäden aus Angriffen Dritter (insbesondere Hacking und Schadsoftware), sofern FuturAAI die vertraglich geschuldete Sorgfalt eingehalten hat. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die auf unterlassene Updates oder Wartung nach der Abnahme zurückzuführen sind, wenn keine Betreuungsvereinbarung besteht.

12. Geheimhaltung und Datenschutz

12.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht besteht nach Beendigung des Vertrags fort. Die Referenznennung gemäss Ziffer 9.7 bleibt vorbehalten.

12.2 FuturAAI bearbeitet Personendaten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und verweist auf die Datenschutzerklärung auf futuraai.ch. Für die Leistungserbringung können Dienstleister im In- und Ausland beigezogen werden; FuturAAI stellt dabei die gesetzlich erforderlichen Garantien sicher.

13. Termine und höhere Gewalt

13.1 Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich als Fixtermine vereinbart wurden.

13.2 Ereignisse höherer Gewalt, vom Auftraggeber verursachte Verzögerungen sowie der Ausfall wesentlicher Dienste Dritter entbinden FuturAAI für die Dauer der Behinderung von der Einhaltung der Fristen.

13.3 Bei Filmproduktionen gelten wetter- oder drehbedingte Verschiebungen nicht als Verzug; Ersatztermine werden gemeinsam festgelegt.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

14.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von FuturAAI. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14.4 Massgebend ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

Flawil, 7. August 2026